Ampelsystem | Besuchsfrequenz | Betriebswirtschaftliche Auswertung | Brutto (Lohn) | Brutto (Preis) | Dienstleistung | Dienstleistungsanteil | Dienstleistungsfaktor | Gemeinkosten | Grundlohn | Kostenminute | Kundenstamm | Leistungslohn | Median | Minutenpreis | Netto | Neukunden | Personalfaktor | Personalstärke | Preisniveau | Preissegment | Preisspanne | Preisstufe | Provision | Rechnerische Vollkraft | Skonto | Sollumsatz | Sonderzahlung (Lohn) | Stammkunden | Umsatz | Umsatz pro Kunde | Umsatz pro Vollkraft | Umsatzklasse | Vollzeitäquivalent | Warenkosten
Mithilfe des Ampelsystems erkennen Sie sofort, wie es um Ihren Salon bestellt ist. In allen Salonbarometer Auswertungen gilt das gleiche System:
Rot: Achtung, hier besteht dringender Handlungsbedarf! Rote Ampeln weisen auf Probleme hin, die Sie als Unternehmer bares Geld kosten und Ihr Geschäft gefährden können.
Gelb: Hier sollten Sie genau hinschauen. Gelbe Ampeln bedeuten dass hier erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich ist.
Grün: Hier ist alles im richtigen Verhältnis.
Mit einem einzigen Blick auf die Ampel sehen Sie also, worauf Sie achten müssen. Das Ampelsystem macht das Salonbarometer so zu einem praxisgerechten Werkzeug.
Die Besuchsfrequenz ist die Häufigkeit, mit der Ihre Kunden in den Salon kommen. Im Salonbarometer weisen wir die Besuchsfrequenz in „Besuchen pro Jahr“ aus. Eine Besuchsfrequenz von 5,6 bedeutet also, dass Ihre Kunden im Durchschnitt 5,6 mal pro Jahr in den Salon kommen – also alle 9,3 Wochen bzw. alle 65 Tage. Gewertet werden nur solche Besuche, bei denen eine Dienstleistung erbracht wird.
Die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) enthält die jeweils aktuellen Daten der Finanzbuchhaltung und gibt dem Unternehmer Auskunft über seine Kosten- und Erlössituation. Sie erhalten die BWA in der Regel monatlich von Ihrem steuerlichen Berater. Auf die Gestaltung (Kontierung) können Sie Einfluss nehmen. In der Friseurbranche macht es Sinn z.B. die Erlöse nach Damen-, Herren- , Verkaufs- und Kosmetik-Umsätzen zu erfassen und in der BWA darzustellen. Ebenso macht es Sinn den Wareneinkauf nach Kabinettverbrauch, Verkaufs- und Kosmetikprodukten und anderen Verkaufsartikeln zu erfassen und in der BWA darzustellen.
Bei Lohnzahlung unterscheiden wir zwischen Nettogehalt (siehe „Netto (Lohn)“), dem Arbeitnehmerbrutto und dem Arbeitgeberbrutto:
Das Nettogehalt bezeichnet das, was der Arbeitnehmer ausgezahlt bekommt. Das Arbeitnehmerbrutto beschreibt seinen Bruttolohn vor Steuer und Sozialversicherungsbeiträgen des Arbeitnehmers. Das Arbeitgeberbrutto bezieht darüber hinaus die so genannten Lohnnebenkosten (Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers)mit ein.
Im Überblick:
Der Bruttopreis ist der Preis inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %. Endverbraucherpreise werden brutto ausgewiesen. Bei Geschäften zwischen Unternehmen wird üblicherweise vom Nettopreis gesprochen.
Im Sinne des Salonbarometers gilt alles als Dienstleistung, was einzeln kassiert werden kann.
Dienstleistungen im Sinne des Salonbarometer-Dienstleistungsfaktors sind zum Beispiel:
Der Dienstleistungsanteil beschreibt, wie viel Prozent (von Hundert) Ihrer Kunden eine bestimmte Dienstleistung erhalten. Liegt zum Beispiel der Colorationsanteil im Damensalon bei 70%, so erhalten sieben von zehn Damenkundinnen eine Coloration.
Der Dienstleistungsfaktor gibt an, wie viele Dienstleistungen (siehe „Dienstleistungen“) durchschnittlich pro Besuch (pro Kassenvorgang) eines Kunden erbracht werden.
Er ist zugleich ein Indikator für die mengenbezogene Beratungsqualität im Salon (je mehr Dienstleistungen, desto höher die Beratungsqualität), als auch für etwaigen Schulungsbedarf. Ein zu niedriger Dienstleistungsfaktor deutet darauf hin, dass nicht ausreichend beraten wird, was an Defiziten in der fachlichen oder auch sozialen Kompetenz der Mitarbeiter liegen kann. Der DL-Faktor alleine sagt jedoch nichts über Umsatz oder Ergebnis aus.
Die Gemeinkosten umfassen alle anfallenden Kosten außer Personalkosten und Wareneingang. Sie sollten 25 bis 30% nicht überschreiten.
Als Grundlohn bezeichnet das Salonbarometer den Bruttolohn (siehe „Brutto (Lohn)“) den Sie Ihren Mitarbeitern vertraglich garantieren. Provisionen und sonstige freiwillige Zulagen werden hier nicht eingerechnet.
Die Kostenminute ist Ihre wichtigste Kalkulationsgrundlage. Sie beschreibt, welche Kosten pro Mitarbeiter in jeder Anwesenheitsminute anfallen.
Um den Minutenpreis zu kalkulieren, wird die Kostenminute mit dem Faktor der durchschnittlichen Auslastung – unsere Empfehlung lautet 50 % (Auslastungsfaktor 2,0) – multipliziert.
Beispiel:
Als Stammkunden bezeichnet das Salonbarometer jene Kunden, die in den vergangenen zwölf Monaten mindestens dreimal in Ihrem Salon waren.
Der Leistungslohn ist eine Form des Arbeitsentgelts, bei der nicht die Zeit, sondern die erbrachte Umsatz-Leistung zugrunde liegt. Er wird zumeist als Zulage zu einem regelmäßigen (garantierten) Grundlohn gezahlt.
Der Median oder Zentralwert ist ein Mittelwert für Verteilungen in der Statistik. Der Median einer Anzahl von Werten ist die Zahl, welche an der mittleren Stelle steht, wenn man die Werte nach Größe sortiert.
Dem Preis liegt die Zeit zugrunde, die für die jeweilige Dienstleistung terminiert wird. Der Preis wird dann folgendermaßen berechnet:
(Zeit in Minuten x Kostenminute x 1,19) x Auslastungsfaktor = Bruttopreis
Beispielrechnung Herrenhaarschnitt:
(30 Minuten x € 0,42 x 1,19) x 2,0 = € 29,99
Wir empfehlen eine Auslastung von 50% zugrunde zu legen. Das bedeutet, dass 50% der Arbeitszeit tatsächlich verkauft werden. Man nennt dieses Umsatzauslastung.
Das Netto ist immer die steuerbereinigte Version des Brutto. Der Nettopreis ist der Preis ohne Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer. Das Nettogehalt ist das Gehalt, das nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt.
Neukunden im Sinne des Salonbarometers sind jene Kunden, die in den vergangenen zwölf Monaten höchstens zweimal in Ihrem Salon waren. Mit dem dritten Besuch werden Sie Stammkunden.
Der Personalfaktor beschreibt Ihre Mitarbeiterstärke in einer zusammenfassenden Kennzahl. Dabei erhalten Vollzeitkräfte den Faktor 1, Azubis unabhängig vom Lehrjahr den Faktor 0,4 und Teilzeitkräfte den Faktor entsprechend Ihrer Stundenzahl (1/2 Stelle = Faktor 0,5). Ein Salon mit 2 Vollkräften, zwei Teilzeitkräften mit je 20 Stunden und einem Azubi hätte folglich beispielsweise den Personalfaktor 3,4.
Siehe Personalfaktor.
Das Salonbarometer unterscheidet drei verschiedene Preisniveaus: hochpreisig, mittelpreisig und niedrigpreisig. Um regionale Unterschiede zu berücksichtigen, teilen wir die Salons zunächst innerhalb der eigenen Region in die drei Gruppen ein. In Nord-, Ost- Süd- und Westdeutschland sind jeweils gleiche Anteile hoch-, mittel- und niedrigpreisig. So stellen wir sicher, dass tatsächlich ähnliche Preiskonzepte verglichen werden und nicht etwa überproportional viele süddeutsche Salons im Hochpreis landen.
Siehe Preisniveau.
Im Salonbarometer-Preisvergleich geben wir neben dem Median (siehe Median) auch die Preisspanne innerhalb Ihrer Region an. Sie können hier den höchsten und den niedrigsten Preis in Ihrer Region ablesen.
Preisstufen sind unterschiedliche Preise für die gleiche Dienstleistung. Sie können sich an der Haarlänge, der Qualifikation des Mitarbeiters oder an anderen Kriterien ausrichten.
Siehe Leistungslohn
Siehe Vollzeitäquivalent
Das Skonto ist ein Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist.
Der Sollumsatz ist der Bruttoumsatz, den Ihre Mitarbeiter monatlich mindestens erwirtschaften müssen, um Ihre Kosten zu decken. Je höher der Grundlohn, desto höher der benötigte Sollumsatz.
Sonderzahlungen können Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Prämien, Boni oder andere unregelmäßige besondere Zahlungen sein. Sie können von bestimmten Leistungen (Umsatz, Anwesenheit, Betriebstreue etc.) abhängig gemacht werden. Der Leistungslohnrechner ermöglicht die Kalkulation von Sonderzahlungen.
Siehe Kundenstamm.
Wird im Salonbarometer vom Gesamtumsatz gesprochen, so ist immer der Nettoumsatz gemeint.
Mit dem „Umsatz pro Kunde“ ist der durchschnittliche Umsatz pro Kundenbesuch bzw. pro Kassenvorgang gemeint. Wir unterscheiden hier zwischen Damen- und Herrensalon.
Hier ist der durchschnittliche Nettoumsatz pro rechnerischer Vollkraft gemeint.
Das Salonbarometer unterscheidet 5 Umsatzklassen nach Nettojahresumsatz.
Ein Vollzeitäquivalent ist eine rechnerische Vollkraft. Die Kennzahl gibt also den Zeitwert an, den eine Vollzeitarbeitskraft im vergleichbaren Zeitraum erbringt. Der Begriff Vollzeitäquivalent ist ein standardisiertes Vergleichsmaß.
Beispiel:
1 Vollkraft = 1 Vollzeitäquivalent
2 Teilzeitkräfte à 20 Stunden = 1 Vollzeitäquivalent
In Ihrer BWA (siehe Betriebswirtschaftliche Auswertung) wird der Wareneingang als Anteil vom Nettoumsatz angegeben. Ihre Warenkosten sollten 12 % nicht übersteigen. Darin enthalten sind sowohl Kabinett- als auch Verkaufsprodukte.